- Telearbeit
- dezentralisierte Bürotätigkeiten mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken.- 1. Formen: Tele-Heimarbeit, mobile Telearbeit, Telearbeit im Satellitenbüro, Telearbeit in einem Nachbarschaftsbüro (Zweigstelle oder selbstständiges Servicebüro).- 2. Voraussetzungen an die Technik: Computer, Modem, Telekommunikationssoftware.- 3. Voraussetzungen an die Tätigkeit: Informationsverarbeitende Tätigkeit, Tätigkeit relativ unabhängig von persönlichen Kontakten und sonstigem betrieblichen Geschehen, Aufgabe eindeutig definierbar, Ergebnis bewertbar.- 4. Arbeitsrechtliche Beurteilung: Die Einführung von T. ist sozialpolitisch umstritten. Der Telearbeiter kann entsprechend der Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses ⇡ Selbstständiger, ⇡ Arbeitnehmer, ⇡ Heimarbeiter oder ⇡ arbeitnehmerähnliche Person sein. Arbeitnehmereigenschaft kommt v.a. in Betracht, wenn der ausgelagerte Arbeitsplatz mit dem Zentralrechner im Onlinebetrieb (direkte Verbindung zur Zentrale) verbunden ist. Vielfach werden Telearbeiter ⇡ Arbeit auf Abruf leisten. In Bezug auf Arbeitnehmer und Heimarbeiter stehen dem Betriebsrat dieselben Rechte zu wie in Bezug auf die übrigen Arbeitnehmer (vgl. § 5 I BetrVG); der ausgelagerte Arbeitsplatz gehört zum Betrieb. Viele arbeitsrechtliche Fragen sind im Einzelnen noch umstritten.
Lexikon der Economics. 2013.